Elektronische Ausfuhranmeldung – Informationen zu Export und Zoll

Beim Export in Länder, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, verlangt der Zoll ab einem Warenwert von 1.000 € eine Ausfuhranmeldung. Diese kann ausschließlich auf elektronischem Wege eingereicht werden. Die vom Zoll bestätigten Papiere müssen von außen an der Sendung angebracht werden.

Verfahren der elektronischen Ausfuhranmeldung

Einstufiges Verfahren (zugelassener Ausführer)
  • Das einstufige Verfahren ist ab einem Warenwert von 1.000 € anzuwenden.
  • Es kann von zugelassenen Ausführern mit Bewilligung durch das Hauptzollamt genutzt werden (Antrag mit Zoll-Vordruck 0850)
  • Die elektronische Ausfuhranmeldung muss bei dem Grenzzollamt eingereicht werden, das in der Ausfuhranmeldung eingetragen wurde.
  • Der Zoll bestätigt auf elektronischem Wege die Ausfuhr und teilt dem Versender eine MRN-Nummer (Movement Reverence Number) mit.
Zweistufiges Verfahren (Normalverfahren)
  • Beim zweistufigen Normalverfahren wird die Ausfuhranmeldung durch eine Binnenzollstelle (Zollstelle/Ort des Ausführers) bestätigt.
  • Die Bestätigung der Ausfuhr erfolgt erst nach einigen Tagen, wenn vom Empfangsland die Rückmeldung über Eingang und Verzollung erfolgt ist.
  • Der Versender muss bis zu 24 Stunden auf die Papiere vom Zollamt mit MRN-Nummer (Movement Reverence Number) warten.

Ausfuhranmeldung Luftfracht

Für Luftfracht muss bei beiden oben genannten Verfahren das hierfür zuständige Zollamt Frankfurt/Main Nummer DE003302 angegeben werden. Der Versender übergibt die vom Zoll bestätigten Papiere zusammen mit der Sendung dem Transportunternehmen.

Möglichkeiten der Übertragung der Ausfuhranmeldung

ATLAS

Für die Teilnahme am ATLAS (=Automatisiertes Tarif- und lokales Zoll-Abwicklungssystem) wird eine vom Zoll zertifizierte Software benötigt, die von verschiedenen Anbietern erworben werden kann. Schriftliche Zollanmeldungen werden dabei durch elektronische Nachrichten ersetzt.

IAA Plus

Die Datenübertragung der Ausfuhranmeldung erfolgt bei der IAA Plus verschlüsselt über ein Internetportal des Zolls, d.h. es muss dazu anders als bei ATLAS keine Software installiert werden. Eine handschriftliche Unterschrift entfällt, da die Authentisierung mittels eines ELSTER-Zertifikats erfolgt (Antrag über das ELSTER-Onlineportal). Zudem benötigen Sie eine Zollnummer (Antrag mit Zoll-Formular 0870).

IAA

Die IAA steht seit dem 01.09.2011 nicht mehr zur Verfügung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an das zuständige Zollamt.